REGIONALE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN FÜR GESUNDHEITSFÖRDERUNG (RAG) im Freistaat Sachsen
(Definition, Ziele, Zusammensetzung, Arbeitsweise, Nutzen)

Definition – Gesundheitsförderung hat zum Ziel, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.
Gesundheit ist ein beeinflussbarer Zustand. Die Erlangung eines körperlichen, sozialen und seelischen Wohlbefindens erfordert persönliche Aktivität. Diese beinhaltet die Nutzung der staatlich geschaffenen Rahmenbedingungen ebenso wie das Praktizieren einer gesundheitsfördernden Lebensweise.
Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wird überall dort beeinflusst, wo sie leben, lernen, arbeiten und ihre sozialen Bindungen haben. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Gesundheitsförderung in den Städten und Gemeinden als Gemeinschaftsaufgabe erkannt und verwirklicht wird.

Eine gemeindenahe Gesundheitsförderung erfordert geeignete Strukturen. Im Freistaat Sachsen wird die Nutzung und Verknüpfung vorhandener Strukturen auf freiwilliger Basis favorisiert. Dieser Zusammenschluss von staatlichen Einrichtungen, Vereinen, Ämtern, Initiativen, Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts u. a. zu Regionalen Arbeitsgemeinschaften für Gesundheitsförderung (RAG) erweist sich als tragfähige Basis.

Ziele – der RAG sind es, der Bevölkerung die notwendigen Informationen und andere Grundlagen für Entscheidungskompetenz zu gesundheitlichen Fragen zu vermitteln, seriöse Sachinformationen auf wissenschaftlicher Grundlage zu gewährleisten, die Informations- und Beratungsmöglichkeiten für die Bevölkerung miteinander abzustimmen, den Nutzen einer regional abgestimmten bürgernahen Gesundheitsförderung nachzuweisen.

Zusammensetzung – in den Regionalen Arbeitsgemeinschaften sind u. a. Mitglied:

  • Angehörige von Heilberufen
  • Berufsverbände
  • Betriebe, Handels- und Bildungseinrichtungen
  • Gesundheitsverbände/-initiativen
  • Interessierte Einzelpersonen
  • Kommunale Ämter (Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt, Umweltamt)
  • Krankenkassen bzw. deren Verbände
  • Medien
  • Medizinische Einrichtungen
  • Selbsthilfeorganisationen, -gruppen
  • Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen

Arbeitsweise – alle Mitglieder der RAG sind gleichberechtigt. Sie legen Eckpunkte ihrer Tätigkeit in einer Satzung, Vereinbarung o. ä. fest.
Die Struktur in den bestehenden RAG ist unterschiedlich, meist wird ein Vorstand benannt. Im Freistaat Sachsen hat sich bewährt, dass die Tätigkeit durch das jeweilige Gesundheitsamt als einen neutralen und sachkundigen Ansprechpartner, der frei von Wettbewerbsinteressen ist, organisiert und koordiniert wird.
Auf der Grundlage gesundheitsrelevanter regionaler Daten und Fakten wird jährlich gemeinsam ein Arbeitsplan aufgestellt. Die darin festgelegten Maßnahmen und Projekte werden in Kooperation realisiert. Je nach Gesamtzahl der RAG-Mitglieder und den regionalen Handlungsschwerpunkten bestehen in einigen RAG themenspezifische ständige oder auch zeitweilige Arbeitsgruppen.

Das ermöglicht die gemeinsame Planung und Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte, die Initiierung länger- und langfristiger Projekte und Bewertung ihre Ergebnisse aus unterschiedlichen Sichtweisen (Evaluation), eine abgestimmte, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.

Nutzen – die RAG bündelt die vorhandenen Ressourcen durch gemeinsames Analysieren, Planen und Handeln, gewährleistet eine effiziente bürgernahe Gesundheitsförderung durch abgestimmte gemeinsame Arbeit, berücksichtigt die jeweiligen örtlichen und regionalen Belange durch unmittelbaren kommunalen Bezug, unterstützt länger- und langfristig die Zusammenarbeit der in der RAG zusammengeschlossenen Kooperationspartner, die Erweiterung und Vertiefung des regionalen Netzwerkes für Gesundheitsförderung (Prävention), den Stellenwert der Fachkompetenz für alle Mitglieder der RAG, die Erkenntnis, dass die Verantwortung für die Förderung von Gesundheit nicht nur eine Angelegenheit des Gesundheitsressorts ist, die Qualitätssicherung aller gesundheitsfördernden Aktivitäten.

Die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG) bietet speziell für die Gesundheitsförderung in der Kommune unmittelbare Unterstützung in Form von Beratung, Fortbildung, Projektbegleitung und -förderung an.


Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Richtlinie Gesundheit und Versorgung.