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Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe

Auf der Grundlage der »Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe (RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe)« vom 17. September 2009 können Projekte und Initiativen gefördert werden, die dazu beitragen, Gesundheitsförderung und Prävention zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen zu entwickeln.

Dabei wird besonderer Wert auf Angebote mit nachgewiesener Effektivität und Erprobung neuer Modelle im Zusammenhang mit Gesundheitszielen gelegt.

Die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG) ist im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz mit der Umsetzung der RL-Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe in den Punkten 2. und 4.2.1 des Abschnitts B betraut.

Es besteht die Möglichkeit, über die SLfG Fördermittel für regionale Projekte der Gesundheitsförderung und die geschäftsführende Tätigkeit der Regionalen Arbeitsgemeinschaften für Gesundheitsförderung (RAG) zu beantragen.

Förderfähig sind grundsätzlich Projekte der RAG, nur in Ausnahmefällen können Projekte sonstiger Träger gefördert werden.

Zuwendungsempfänger können sein:
- Landkreise, Kreisfreie Städte,
- andere öffentliche und freie Träger sowie
- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen
  Organisationen.

Eine Förderung wird nur auf Antrag gewährt.

Die entsprechenden Formulare stehen hier zur Verfügung >>

Weiterführende Informationen und Auskünfte erhalten Sie in der Geschäftsstelle:

Harry Müller
Tel.: 0351 563 55 687
Fax: 0351 563 55 24
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.