Online-Seminar: Hygieneanforderungen und Infektionsschutz in der Gemeinschaftsverpflegung

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Hygiene und Infektionsschutz tragen zur Lebensmittelsicherheit bei und basieren auf lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Zweck dieser Gesetze ist es, das Leben und die Gesundheit des Einzelnen und der Gemeinschaft zu schützen. Diese Ziele sollen mit Hilfe von Kenntnissen über eine gute Hygienepraxis und übertragbare Krankheiten sichergestellt werden.

In diesem kostenfreien Online-Seminar erhalten die Teilnehmenden fundiertes Wissen über Betriebs-, Personal-, Lebensmittel- und Prozesshygiene, zur Reinigung und Desinfektion sowie zu gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln und die Pflichten für Beschäftigte in der Gemeinschaftsverpflegung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Zudem werden rechtliche Unterschiede zwischen Lebensmittelunternehmer und pädagogischem Kochen mit Kindern erläutert und praktische Tipps für das Kochen mit Kindern unter Berücksichtigung von Hygieneaspekten gegeben.

Übersicht

 

Termin
7. Dezember 2023
Zeit 15 bis 17 Uhr
Ort digital über Zoom
Die Zugangsdaten zum Webseminar erhalten Sie etwa eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail.
Technik Sie benötigen einen Computer oder ein Tablet mit einem Lautsprecher oder Kopfhörer und eine stabile Internetverbindung. Gerne können Sie auch mit Kamera und Mikrofon teilnehmen.
Kosten kostenfrei, inkl. Unterlagen sowie Teilnahmebescheinigung
Methoden
Vortrag, Präsentation mit interaktiven Elementen, Möglichkeit für konkrete Fragen und Erfahrungsaustausch
Referentin
Dr. Sandra Eberling-Bender, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Zielgruppen
Leitungen und pädagogisches Personal von Schulen, Horten und Kitas, Koch/Köchin, Küchenmeister*in, Hauswirtschaftliche Fachkraft, Verpflegungsmanager*in, interessierte Eltern
Veranstalter
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen

 

Hinweis: Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Online-Seminar werden die gesetzlichen Anforderungen einer umfassenden Hygieneschulung, die gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung VO (EG) Nr. 852/2004 gefordert wird sowie die Folgebelehrung gemäß Paragraf 43 Absatz 4 des IfSG bestätigt.

Die Buchung können Sie über obigen Buchungsbutton vornehmen.