Das Arbeitsbewältigungs-Coaching®: ein Ansatz für die Beschäftigten und den Betrieb

Bekanntermaßen führt der demografische Wandel in der Arbeitswelt dazu, dass in den Betrieben zum einen mehr ältere Menschen arbeiten und vor allem in den ländlichen Regionen Fachkräfte fehlen werden. Das bedeutet, dass Arbeitgeber auf das zur Verfügung stehenden Personal angewiesen sind und neben humanen Gesichtspunkten auch ein wirtschaftliches Interesse an der langfristigen Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten haben. Wie von Ilmarinen und Tempel (2002) definiert, beschreibt die Arbeitsfähigkeit „das Potenzial eines Menschen, einer Frau oder eines Mannes, eine gegebene Aufgabe zu einem gegebenen Zeitpunkt zu bewältigen. Dabei muss die Entwicklung der individuellen funktionalen Kapazität ins Verhältnis gesetzt werden zur Arbeitsanforderung. Beide Größen können sich verändern und müssen alters- und alternsgerecht gestaltet werden.“

Eine Methode, die individuellen und betrieblichen Einflussfaktoren auf die Arbeitsfähigkeit zu erfassen, ist das Verfahren des „Arbeitsbewältigungs-Coaching®“ (Gruber & Frevel, 2012). Dieser Ansatz bietet den Transfer des theoretischen Konzeptes der Arbeitsbewältigungsfähigkeit (Ilmarinen und Tempel, 2002) in den betrieblichen Kontext. Dabei steht die Verknüpfung betrieblicher und individueller Maßnahmen im Mittelpunkt, um die Balance zwischen den wesentlichen Bausteinen der Arbeitsfähigkeit wie Gesundheit, Kompetenz, Arbeitsbedingungen und Führungsqualität zu schaffen bzw. zu stabilisieren (Ilmarinen et al., 2013). Studien belegen, dass 60 % der Gründe für eine Abnahme der Arbeitsfähigkeit, also die Störung der Balance, auf mangelnde Arbeitsgestaltung und ca. 40 % auf fehlende bio-psychosozialen Fähigkeiten des Individuums zurückzuführen sind (Ilmarinen, 2011). Das bedeutet, dass Interventionen zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit sich auf beide Ebenen konzentrieren sollten. Wie von den Begründern beschrieben, geht es beim Arbeitsbewältigungs-Coaching ®darum „beim Individuum zu beginnen, aber dort nicht stehen zu bleiben.“ (Gruber & Frevel, 2012). Die Entwicklung des Verfahrens wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2011) gefördert und für den betrieblichen Einsatz empfohlen.

Nachdem die Geschäftsführung und die Belegschaft sich für dieses Verfahren entschieden haben, finden auf freiwilliger Basis für alle Beschäftigten individuell einstündige sogenannte „persönlich-vertrauliche Gespräche zur Arbeitsfähigkeit“ statt. Während des Gesprächs füllt der oder die Beschäftigte den Fragebogen zur Ermittlung des Arbeitsbewältigungsindex (Work-Ability-Index, WAI) aus. In dem Fragebogen werden die sieben Dimensionen, die die Grundlage des Arbeitsbewältigungsfähigkeits-Index bilden, erfasst:

  • Derzeitige Arbeitsfähigkeit im Vergleich zu der besten, je erreichten Arbeitsfähigkeit
  • Arbeitsfähigkeit in Relation zu den Arbeitsanforderungen
  • Anzahl der aktuellen, vom Arzt diagnostizierten Krankheiten
  • Geschätzte Beeinträchtigung der Arbeitsleistung durch die Krankheiten
  • Krankenstand im vergangenen Jahr
  • Einschätzung der eigenen Arbeitsfähigkeit in zwei Jahren
  • Psychische Leistungsreserven

Entsprechend der Ausprägung der genannten Dimensionen, ist die Arbeitsfähigkeit der einzelnen Person zu interpretieren. Je eher die Person einschätzt, dass ihre gegenwärtige Arbeitsfähigkeit hoch ist, sie ihre Aufgaben psychisch als auch physisch gut bewältigen kann und auch in zwei Jahren bewältigen wird, kaum krank sowie psychisch motiviert und zufrieden ist, desto höher fällt die aktuelle Arbeitsfähigkeit in Bezug auf die derzeitige Tätigkeit aus. Die Ausprägungen zur Arbeitsfähigkeit werden in vier Kategorien von niedrig bis sehr gut zusammengefasst. Im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit wurde für jede Kategorie ein Förder- und Schutzziel definiert.

Die Auswertung des Fragebogens und das entsprechende Förder- und Schutzziel werden im Gespräch vermittelt.

Das branchenunabhängige Verfahren wurde bereits erfolgreich in mehreren Kindertagesstätten und einem Altenpflegeheim eingesetzt. Diese Projekte wurden im Rahmen der Demografie-Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gefördert.

Kontakt:
Johann Große, Tel.: 0351 501936-53, E-Mail: grosse@slfg.de