Beitragsordnung der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.

(Änderung der Beitragsordnung – siehe Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.11.2008)

  1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.
  2. Alle Mitglieder bestimmen die Höhe ihrer Jahresbeiträge nach eigenem Ermessen.
    Der Mindestbeitrag beträgt jedoch für
    Einzelmitglieder 13 €
    Vereinigungen, Organisationen, Institutionen etc. 130 €
    Landkreise 300 €.
  3. Die Beiträge werden im ersten Quartal fällig.
  4. Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe für das Jahr des Beitritts als auch für das Jahr, in dem die Mitgliedschaft beendet wird, zu entrichten.
  5. Beiträge können im Einzelfall auf Antrag teilweise oder ganz erlassen werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
  6. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen werden zur Erfüllung der Aufgaben der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. eingesetzt, ihre Verwendung ist nachzuweisen.
  7. Die Beitragsordnung tritt am 29.11. 2008 in Kraft.